Eine Jobcenter-Chronologie

„Auf besonderen Wunsch eines meiner Leser veröffentliche ich an dieser Stelle mal meine ganz persönliche Jobcenter-Chronologie. Eigentlich sollten die Jobcenter ja die Leute in Arbeit vermitteln. Eigentlich … Ich will hier mal öffentlich machen, was mir selbst mit dieser Verfolgungsbehörde passiert ist. Ein Einzelfall bin ich dabei aber wohl nicht und vielleicht öffnet das ja einigen die Augen. Mit Vermittlung in Arbeit hat das nicht das Geringste zu tun – ganz im Gegenteil!“

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

So fängt der Bericht an. Was dann kommt macht einen fassungslos – lesenswert!!

Die beliebtesten Jobcenter-Tricks finden sich im Gratisdownload von „Fordern statt Fördern“, auch auf der Seite.

http://realasmodis.blog.de/2010/08/06/jobcenter-chronologie-9137551/

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Gedanken zu „Eine Jobcenter-Chronologie

  1. Interessanter Fall: Hartz IV Bezieher lässt Jobcenter pfänden.

    „In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des zustehenden Geldes. Dieser beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher. Als auf die telefonische Mahnung des Gerichtsvollziehers das Jobcenter eigenmächtig nur eine Teilzahlung leistete, zog der Gerichtsvollzieher andere Seiten auf: er marschierte in einem unangemeldeten Besuch in die städtische Behörde und pfändete vor Ort aus der Barkasse wie bei einem Privatschuldner…“

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-laesst-jobcenter-pfaenden-9001059.php

    http://www.a4xpappa.de/Zwangsvollstreckung.pdf

  2. Solche Meldungen sollte es noch viel öfter geben, leider ist der Name Jobcenter irreführend denn in Arbeit vermitteln die ja nur einen ganz kleinen Bruchteil. Man kann den Hartz IV-Beziehern nur raten gegen die vielen fehlerhaften Bescheide zu klagen, die Aussichten auf Erfolg sind dort sehr gut.

  3. Im Prinzip nicht schlecht. Es geht aber auch noch besser. Was soll der GV dort? Viel besser – weil schmerzhafter – ist die beliebte Kontenpfändung. Die zieht so richtig rein. Danach gibt’s dann erst mal eine peinliche Befragung durch den Bankdirektor. Und einen Eintrag bei der Schufa. Der mag vielleicht nicht so furchtbar einschneidende Folgen haben. Konzediert. Aber weh, weh tut er dennoch. Und genau das soll er. Also, Stufe eins erfolgreich bestanden, Pflicht sozusagen. Kür ist Stufe zwei: Die Kontenpfändung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.