„Der Scherbenhaufen einer arroganten und geldgierigen Obrigkeit“ – Roman Schmitt zur Eskalation bei Stuttgart 21

„Lügenpack, Lügenpack…“ (Zitat 100 000 Demonstranten) oder „Der Scherbenhaufen einer arroganten und geldgierigen Obrigkeit“ (Zitat Pfarrerin Guntrun Müller-Ensslin). Die brutale und illegale Zerstörung der Jahrhunderte alten Bäume im Stuttgarter Schlossgarten am Donnerstag, 30. September 2010, hatte das Eisenbahnbundesamt ausdrücklich verboten.

Von Roman Schmitt aus Kirchberg/Jagst-Hornberg

Das Verbot ist nachzulesen auf folgenden Internetseiten:

http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/seite1.jpg
http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/seite2.jpg

Polizei hat auf wehrlose eingeprügelt

Augenzeuge Volker Lösch sagt aus, dass bei der legalen und friedlichen Demonstration der Bürgerschaft Stuttgarts am Donnerstag, 30. September 2010, Jugendliche von der Polizei geprügelt, mit giftigem Gas besprüht und verletzt wurden, dass ein Polizist einem 15-jährigen Mädchen mit der Faust ins Gesicht schlug, eine zirka 60-jährige Frau zusammengeschlagen wurde, mit Wasserwaffen aus kürzester Distanz Menschen ins Gesicht geschossen wurde, eine Frau mit einem Kleinkind beschossen wurde, der Wasserwerfer mehrfach und beliebig in die Menge der unbeteiligten Umstehende geschossen hat und dadurch Löcher in Planen geschossen wurden, mit denen sich die Menschen vor der Gewalt schützen wollten, wie Polizisten mit Schlagstöcken in die Menge schlugen und aus kürzester Distanz Tränengas in die Gesichter der vor ihnen stehenden Menschen spritzten. Ferner bezeugt er, dass die Gewalt eindeutig von der Polizei ausging. Dies könne von Hunderten Menschen gerichtlich unter Eid bezeugt werden. Eine Frau soll von einem Polizisten zu Boden gestoßen worden sein. Sie sei nicht mehr aufgestanden und auf der Fahrt ins Krankenhaus verstorben. Informationen an Bevölkerung und Presse würden seitens der Krankenhäuser und offizieller Stellen blockiert. Zeugen, Foto- und Videodokumente werden benötigt.

Realitätsverlust der Politik

Da die Polizei hierarchisch organisiert ist, muss man davon ausgehen, dass ein solch brutales Vorgehen gegen die Bevölkerung angeordnet wurde. Die Grundrechte der Bevölkerung wurden und werden von den dafür Verantwortlichen mit Füßen getreten. In einer Art Propagandakrieg werden konforme Medien mit Falschmeldungen instrumentalisiert („Steine geworfen“). Wasserwerfer, Tränengas und Schlagstöcke sollen der Bevölkerung als „ausgestreckte Hand“ der Landesregierung vermittelt werden. Größer und verächtlicher kann der Realitätsverlust der Politik nicht sein.

Das Volk lässt sich nicht bestechen

Politisch Verantwortliche, die Opfer kriminalisieren und aus ihnen Täter machen wollen und von einem Großteil der Bevölkerung wiederholt als „Lügenpack“ bezeichnet werden, haben sich endgültig disqualifiziert und sind in einer demokratischen, Grundgesetz basierten Bürgergemeinschaft nicht länger tragbar. Herr Stocker stellte fest: „Sie nehmen die Realität nicht mehr wahr.“ Weiter sagte er, die IHK, Arbeitgebervertreter Hundt und die Arbeitgeberverbände würden bereits spüren, dass dies das Ende ihrer Herrschaft über die Parlamente, die Gesetzgeber, die Minister und Ministerpräsidenten ist. Politiker könne man bestechen, aber das Volk nicht.

Willensbildung muss vom Volk zu den Staatsorgangen erfolgen

Ein Rechtsanwalt aus Tübingen führte aus, dass Hunderte von vorsätzlichen Körperverletzungen an gewaltfrei Demonstrierenden keineswegs zu rechtfertigen sind. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG stehe höher als das politische Interesse die S 21 Entscheidung ohne bürgerliche Beteiligung durchzusetzen. Er betonte, dass die Ausübung gewaltfreien Widerstands „an Ort und Stelle“ ein Menschenrecht sei, auf Grundlage der politischen Betätigungs-, Meinungs-, Versammlungs- und Gewissensfreiheit, garantiert sowohl im Grundgesetz als auch in der baden-württembergischen Landesverfassung. Das Bundesverfassungsgericht habe vor Jahren ausdrücklich geurteilt, dass die Wahrnehmung dieser garantierten Rechte das Lebenselement einer freiheitlich demokratischen Grundordnung sind. Es wird weiter ausgeführt dass in einer Demokratie die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen erfolgen müsse. Das Recht der BürgerInnen auf politische Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den Prozess der ständigen politischen Willensbildung. Diese politische Willensbildung indes wurde von den zuständigen Organen verhindert: Viele Tausend Einsprüche der BürgerInnen blieben unbeantwortet, viele tausend Unterschriften gegen S 21 wurden ignoriert.

Friedlicher Widerstand geht weiter

Pfarrerin Guntrun Müller-Ensslin versicherte: „Unser friedlicher Widerstand geht weiter. Es wird eine Saat aufgehen, mit der zu rechnen ist. Wer meint, mit dem Tod unserer Bäume sei die Bewegung gestorben, der hat sich gründlich verrechnet. Wir sind das neue Stuttgart.“ Ein Polizist soll seinen Helm abgenommen, fortgeworfen und gesagt haben, dass er „so eine Scheiße gegen Kinder“ nicht mehr mitmache. Es ist zu hoffen, dass viele weitere „Staatsbürger in Uniform“ sich nicht länger dafür hergeben, zusammen mit der Bevölkerung katastrophale und bürgerferne politische Entscheidungen ausbaden zu müssen und „immer auf die Falschen draufhauen zu müssen“ (Zitat Reinhard Mey).

Basisdemokratische Bewegung erlangt nationale Bedeutung

Die Stuttgarter Bewegung ist spätestens seit dem 30. September 2010 nicht mehr auf Stuttgart 21 beschränkt. Sie gewinnt als basisdemokratische Bewegung nationale politische Bedeutung.

Jede(r) kann sich den Verlauf der eindrücklichen BürgerInnen-Veranstaltung von Samstag, 2. Oktober 2010 hier anschauen:

http://www.fluegel.tv/ „Demonstration 2.10.10 Aufzeichnung“

Zahlreiche weitere Video-Zeitdokumente belegen die brutalen Vorgänge vom 30. 9. 2010 in Stuttgart:

http://www.youtube.com/view_play_list?p=0D6E6AB34F3555C5

Abschließend ein Zitat eines zeitkritischen US-Bürgers:

Die Milliarden Individuen, aus denen sich die Menschheit dieser Erde zusammensetzt, werden immer brutaler von den „Machthabenden“ umher gestoßen, und sie reagieren darauf genau wie die Billionen von Luftteilchen, die sich vor der Nase eines beschleunigenden Düsenflugzeugs anstauen. Der ohrenbetäubende, durchdringende Donnerschlag des Überschallknalls, bei dem sich die geballte Kraft (oder die Kraft der Masse, wenn man so will) entlädt, entspricht exakt der Situation, der sich die „Machthaber“ heute gegenübersehen.“ Clif High. Zitiert aus: Sauder, Dr. R.: Der Richard Sauder Bericht, Kirchberg 2010.

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8 Gedanken zu „„Der Scherbenhaufen einer arroganten und geldgierigen Obrigkeit“ – Roman Schmitt zur Eskalation bei Stuttgart 21

  1. Dieter Reicherter, Reicherter.es@t-online.de
    Ochsenhaustr. 25
    71566 Althütte – Fautspach

    An Herrn
    Innenminister Heribert Rech
    Stuttgart

    Betr.: Wasserwerfereinsatz im Schlossgarten am 30.9.2010, ca. 16.15 Uhr

    Sehr geehrter Herr Minister,

    gestern wurde ich Opfer eines Wasserwerferangriffes der im Schlossgarten eingesetzten
    Polizei. Von mir in einer Stofftasche mitgeführte Gegenstände wurden durch das
    Wasser beschädigt.

    Ich halte diesen Wasserwerferangriff für rechtswidrig und bitte um Aufklärung.
    Gleichzeitig erhebe ich DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
    gegen die verantwortlichen Personen im Wasserwerfer 1, die den Angriff ausführten.
    Zur Begründung in der gebotenen Kürze ( auf Nachfrage kann ich gern ergänzen ):
    Ich bin kein Berufsdemonstrant und kein Chaot, sondern habe diesem Staat bis zu
    meiner Pensionierung vor einem Monat treu gedient, zuletzt elf Jahre lang als
    Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart.

    Gestern hatte ich mich um 12 Uhr in Stuttgart mit einer Kollegin getroffen und dann
    noch Einkäufe erledigt. Da ich während der Fahrt im Radio von der begonnenen
    Polizeiaktion gehört hatte, wollte ich mich anschließend vor Ort selbst informieren.
    Schon am abgerissenen Nordflügel des Hauptbahnhofs traf ich auf ein ca.
    sechzehnjähriges Mädchen mit einer Augenverletzung infolge eines
    Pfeffersprayeinsatzes, das gerade von der ärztlichen Behandlung kam.

    Den Schlossgarten betrat ich gegen 15.30 Uhr durch den Zugang beim früheren
    Busbahnhof. Es gab keinerlei Hinweise, dass das Betreten oder der Aufenthalt dort (es
    handelt sich um einen öffentlichen Park) untersagt sei. Die Situation an dieser Seite
    stellte sich als absolut friedlich dar. Der sich anschließende Teil des Schlossgartens war
    durch Absperrgitter und Polizeibeamte, die dicht an dicht wie eine Mauer standen,
    komplett abgeriegelt. Aus diesem abgeriegelten Teil wurden einzelne Personen, die sich
    offenbar dort noch aufgehalten hatten, von Polizisten herausgeführt. Auch dies verlief
    völlig friedlich.
    – 2 –
    In diesem Zeitpunkt verlief die Absperrung durch die Polizei noch quer über den am
    Rande des Parks (Richtung Südflügel des Hauptbahnhofs) verlaufenden asphaltierten
    Weg. Später wollte die Polizei diesen Weg in Richtung des Ausgangs zum früheren
    Busbahnhof von den anwesenden Personen freimachen. Warum dies nötig war, kann ich
    nicht beurteilen. Jedenfalls ging von den Anwesenden keinerlei Gewalt aus. Es fuhr
    dann der Wasserwerfer Nr. 1 auf diesem Weg vor, zunächst noch hinter der
    polizeilichen Absperrung. Mit Lautsprecher erfolgten mehrere Aufforderungen, „die
    Straße zu räumen und in den rückwärtigen Teil des Schlossgartens zu gehen“. Für den
    Fall des Nichtbefolgens wurde der Einsatz des Wasserwerfers angedroht. Ich selbst hielt
    mich zu keiner Zeit auf dieser Straße auf, sondern stand ca. drei Meter daneben (vom
    Wasserwerfer aus gesehen links) auf der Wiese – wie viele andere Personen auch.
    Als die Straße nicht von allen Personen geräumt wurde, kam der Wasserwerfer und
    offenbar auch Pfefferspray gegen diese Personen zum Einsatz. Ich sah einige Verletzte,
    vor allem handelte es sich um Augenverletzungen und auch blutende Wunden. Es kam
    zum Glück weiterhin zu keinerlei Gewalt. Die auf der Straße befindlichen Personen
    versuchten nur, sich vor dem Wasserstrahl zu schützen.

    Ohne jede Ankündigung wurde plötzlich der Wasserstrahl gegen die Personen auf der
    Wiese gerichtet. Es war keinerlei Aufforderung ergangen, diesen außerhalb der
    polizeilichen Absperrungen liegenden Bereich zu verlassen. Der Beschuss der Personen
    auf der Wiese wurde einige Zeit fortgesetzt, ohne dass erkennbar wurde, was damit
    eigentlich erreicht werden sollte (im Rücken der Menschenmenge befand sich der von
    zahlreichen Passanten benutze Weg Richtung Neckartor).

    Bereits beim ersten völlig überraschenden Wasserangriff wurde ich voll getroffen. Ich
    wurde zum Glück nicht verletzt, war aber selbst beim Eintreffen in meiner Wohnung
    gegen 21 Uhr noch immer völlig durchnässt (die Kleidung konnte ich zuvor nicht
    wechseln, weil ich nach dem Angriff zu meiner pflegebedürftigen Mutter nach Esslingen
    fahren musste). Meine mitgeführten Einkäufe, insbesondere Hüllen von Schallplatten
    und Booklets von CDs sowie ein Buch, aber auch persönliche Papiere wurden völlig
    durchnässt und sind zum Teil unbrauchbar.

    Nach einem heutigen Zeitungsbericht dienten die Wasserwerfer lediglich der
    Eigensicherung der Polizei, „nicht um Straßen freizumachen“. Im Fernsehen und
    Rundfunk äußerten Sie und Polizeiführer gestern sinngemäß, man sei selbst schuld,
    wenn man vom Wasserwerfereinsatz betroffen sei. Der Einsatz sei mehrfach
    angekündigt worden. Man hätte daher rechtzeitig weggehen können. Da dies in meinem
    Fall nicht zutrifft, halte ich den Einsatz für rechtswidrig und erbitte Ihre fundierte
    juristische Stellungnahme sowie Bescheidung der Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass ich einen derartigen Polizeieinsatz gegen
    friedliche Bürger bislang nur durch Berichte aus China und anderen Diktaturen kannte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Reicherter
    1.10.2010

    http://www.rems-murr-gegen-s21.de/files/Beschwerde_Reichert_01102010.pdf?PHPSESSID=c3a54c689962e35b90136a758e4a1528

  2. Sehr interessanter Artikel im Stern Über die Medien und Stuttgart 21: „Wo wird im Ländle Politik gemacht? Im Landtag? Wichtiger ist das „Weinberghäuschen“. Die Treffen dort erklären, warum süddeutsche Medien so lange so freundlich über Stuttgart 21 berichteten.“

    U.a. geht es hier auch um die Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH) und die Südwest Presse.

    http://www.stern.de/politik/deutschland/medien-und-stuttgart-21-fahrt-auf-schwaebischem-filz-1611232.html

  3. Weitere interessante Artikel zum thema:

    Die IHK Stuttgart bringt ein Hochglanzmagazin nur zum Thema S21 heraus, in dem zB der Herr Stihl mit den altbekannten „Argumenten“ hausieren geht. Und der auch dort nicht erklärt, wiviele Menschen eigentlich mit dem Zug von Paris nach Bratislava fahren wollen….

    Im aktuellen Amtsblatt von Künzelsau posiert der Freiherr von Eyb, CDU-Landtagskandidat, inmitten der üblichen Verdächtigen (Stetten, Lenz etc) und strahlt buchstäblich wie ein Honigkuchenpferd — mit einem ProS21-Aufkleber am Revers. So jemand will also die Interessen der Bürger seines Kreises vertreten? Des Kreises mit der einzigen Kreisstadt in BW, die noch nicht mal einen Bahnanschluß hat? Das ist geradezu peinlich!

  4. „Monitor“-Bericht vom 21. 10. 2010 über den „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart am 30. 9. 2010

    Sinn- und erinnerungsgemäß aus dem Inhalt:

    Polizeieinsatz von der Politik vorgegeben.

    Wahlkampf mit Wasserwerfern.

    Gewalt gegen Demonstranten, um die Umfragewerte der CDU zu verbessern.

    Interviewanfragen durchgehend abgelehnt.

    Grundgesetz gilt nicht für Polizeibeamte: Ausübung der freien Meinungsäußerung wird dienstrechtlich verfolgt.

    Sehenswert: http://www.youtube.com/watch?v=k_3cxOvNyHc

    Dies ist nicht das Land, in dem ich aufgewachsen bin, für dessen freiheitlich-demokratische Grundordnung ich stets eingetreten bin, die jetzt von den Verantwortlichen für den „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart und Berlin mit Füßen getreten wird.

  5. Nachtrag:

    Interview mit dem Polizeibeamten und GdP Mitglied (Gewerkschaft der Polizei) Thomas Mohr, der seine Meinung und Eindrücke frei äußert. Ein mutiger und informativer Beitrag aus Sicht der Polizei.

    Er berichtet, dass zwischen den Demonstranten und Polizisten „sehr gute Gespräche“ geführt wurden und dass die Demonstranten sich bei den Polizisten entschuldigten für die entstandene Belastung der zahlreichen Einsätze. Er sagt: „Wir fühlen uns ausgenutzt und missbraucht und auch als Spielball der Politik.“ Der Polizeipräsident in Stuttgart habe nach seiner Meinung überhaupt keine Ambitionen, dass das so abgelaufen sei am 30. 9. 2010 und dass „Andere“ die Hände im Spiel haben, zum Beispiel die Landesregierung oder auch das Innenministerium. Das sei ein Wahlkampfthema und die „demokratische Bürgerpolizei“ komme sich als Prellbock dazwischen vor.

    http://www.youtube.com/watch?v=rPCkWTpIYjc

    Offenbar gibt es Stuttgart auch noch in Hamburg und anderswo:

    Zum Stuttgarter „Schwarzen Donnerstag“ nachfolgend ein weiterer, überaus kritischer Beitrag von Seiten der Polizei: Die Pressemitteilung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten“, welche die Diskussion mit einer Stellungnahme ergänzt, in der es u. a. heisst: „Zu der „verantwortlichen“ Politik gehört im Übrigen auch die Bundeskanzlerin, die in der DDR immerhin als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda an der Elite-Universität der DDR ihre Doktorarbeit abliefern durfte…. Frau Dr. Angela Dorothea Merkel gehört zu den „Verantwortlichen“ des bürgerrechtlichen GAU in Stuttgart, weil Bauherr des Bahnhofs die Deutsche Bahn AG ist…. Selbstverständlich würde der Vorstandsvorsitzende Herr Grube die Bagger, Holzfäller etc. abbestellen, wenn der Mehrheitseigner des „Bauherrn“ (Bundesrepublik Deutschland) dies über seine Aufsichtsratsmitglieder verlangen würde….“ Und an anderer Stelle: „Wir wünschen den DemonstrantInnen die innere Kraft, das Durchhaltevermögen und innere Ruhe, weiterhin friedlich zu demonstrieren…“

    Nachfolgend die Pressemitteilung im Wortlaut:

    „Zu dem um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ durch staatliche Organe mit rechtswidrigem Handeln, Täuschen, Tricksen und Tarnen eskalierten Konflikt anlässlich der gestern Nacht gewaltsam durchgesetzten vorzeitigen Fällung von Bäumen erklären wir Kritische Folgendes:

    „Wer ist das Volk? Wer hat die höchste Legitimation?“

    Polizei hat in einer parlamentarischen Demokratie Instrumentencharakter. Das ist auch gut so! Das Primat der Politik sollte gegenüber der Polizei ohne Einschränkung ausgeübt werden können. Das gehört zum Wesen einer funktionierenden Republik.

    Das bedeutet für die Eskalation durch die Polizei, die ihre Möglichkeiten gegenüber SchülerInnen, RentnerInnen und allen anderen den Schlosspark besetzt haltenden DemonstrantInnen von vorgestern, vom Donnerstag, 30. September auf den 1. Oktober 2010, vollkommen unverhältnismäßig wahrnahm:

    Die unmittelbare Verantwortung für diesen rechtswidrig durchgeführten Polizeieinsatz liegt bei der Politik der Stadt Stuttgart und (mehr noch) dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg.

    Das entbindet jedoch die eingesetzten PolizeibeamtInnen selbst in keinster Weise davon, Recht und Gesetze in weit höherem Maße zu beachten als ihr Gegenüber sowie insbesondere die Verhältnismäßigkeit der (Einsatz-)Mittel zu achten!

    Die PolizeibeamtInnen haben es mit ihrer staatlichen Gewaltlizenz sogar zu 100 Prozent anzuwenden. Dass dies in so eklatanter Weise in Form und konkretem Handeln nicht geschehen ist, wirft ein erschreckendes Licht auf den Geist in der Polizei Baden-Württembergs.

    Nicht ohne Grund beendete Prof. Dr. Thomas Feltes seine Tätigkeit als Rektor (!) an der F(l)achhochschule Ba-Wü ́s, weil es kaum noch auszuhalten war, was er aus seinem Klientel – dem angehenden gehobenen Dienst (Kommissare aufwärts) Ba-Wü ́s und den Ministerialschranzen erlebte -, um seitdem einer Tätigkeit auf einem kriminologischen Lehrstuhl nachzugehen.

    Wasserwerfer gegen 15-jährige Schülerinnen, Theologinnen mit deren Betgruppe wegzuspülen, einen jungen Mann mit dem Wasserwerfer vom Baum zu schießen, einem Bürger mit dem Wasserwerfer ein Auge auszuschießen, Pfefferspray unter anderem auf große Distanz gegen Menschen einzusetzen, die auf Grund der großen Distanz und des lauten Umfeldes die dreimalige „Warnung“ (so sie überhaupt ausgesprochen worden ist!) vor Verwendung dieses Einsatzmittels gar nicht wahrnehmen konnten und so weiter und so fort… – Das alles inmitten der Innenstadt Stuttgarts, zwanzig Jahre nach Abschaffen der zweiten Diktatur des letzten Jahrhunderts auf deutschem Boden und aus Anlass des profanen Neubaus eines Bahnhofs (!), auf dem Schlossplatz. Ja, sind feudale Verhältnisse am Wiederauferstehen?

    Wahrlich: vollkommen unterirdisch. Von der verantwortlichen Politik wie von den eingesetzten Polizeikräften. Gibt es Strafanzeigen gegen den Bordschützen des WaWe, der einen jungen Mann aus dem Baum schoss? Wegen welchen Tatverdachts wird ermittelt? Oder gibt es etwa keine Strafanzeige? Obwohl alle PolizeibeamtInnen nach § 163 StPO verpflichtet sind, jedem Verdacht auf eine Straftat nachzugehen. Oder gegen den Bordschützen des WaWe, der einem anderen Mann ein Auge ausschoss? Oder gibt es auch dazu immer noch keine Strafanzeige? Von Amts wegen!

    Die Verfahren – würden überhaupt welche eingeleitet – würden vermutlich wieder wie das Hornberger Schießen ausgehen. Nach wie vor verweigern die Verantwortlichen für die die „staatliche“ Gewalt ausübenden PolizeibeamtInnen die Kennzeichnungspflicht.

    Nach wie vor verweigern die Verantwortlichen angesichts versagender Dienst- und Fachaufsicht die erforderlichen Instrumente wie Ombudsleute oder unabhängige Polizeibeauftragte analog zu Datenschutzbeauftragten, Wehrbeauftragten usw., um unter anderem gegen Polizeiübergriffe in der Bundesrepublik endlich eine effektive Kontrolle herzustellen.

    So nimmt es kein Wunder, dass die Entscheidungsträger heute noch die Version der eingesetzten Polizeiführer wiederkäuen. Dagegen tönen nach solchen Anlässen aber immer wieder und immer lauter die Bemühungen nach Strafrechtsverschärfungen wegen angeblich massenhafter Gewalt gegen PolizeibeamteInnen. Bis jetzt ist nicht ein Fall in Stuttgart bekannt geworden, dass ein(e) Polizeibeamtin(er) remonstriert hätte. Und dies bei in Serie festzustellenden rechtswidrigen polizeilichen Übergriffen und bei Verantwortlichen für ein Gesamteinsatzkonzept, dass in Kenntnis um die soziologische Gruppe (SchülerInnen), die zu räumen gewesen ist, genau wissen musste, dass schon der martialische Aufmarsch unverhältnismäßig (= Verfassungsrang) war. Man hat mindestens billigend diese Eskalation in Kauf genommen.

    Vor dem Hintergrund solcher Tatsachen sind die üblichen Statements der Funktionäre großer Polizeigewerkschaften – zum Beispiel Rainer Wendt, DPolG – nicht erschütternd, sondern spiegeln die bürgerferne Feistigkeit und Hemdsärmeligkeit von BeamtInnen ausgesprochen authentisch wider. Herr Wendt äußerte glasklar, dass der gesamte Einsatz der Polizei verhältnis- wie rechtmäßig war. Gewalt wäre alleine von den DemonstrantInnen ausgegangen usw. usf. … – Man könnte angesichts der im Widerspruch dazu festzustellenden Tatsachen glauben, das Propagandaministerium eines Unrechtsstaates zu hören. Uns Kritische erreichten Anrufe nach Herrn Wendts Interview-Auftritt gestern Vormittag bei N 24, wonach ZuschauerInnen eigentlich nur darauf warteten, wann der rechte Arm bei ihm nach oben geht.

    Die drei großen Polizeigewerkschaften frönen weiterhin auch bei „Stuttgart 21“ ihrem Selbstverständnis, die „bessere Polizeiführung“ darzustellen, anstatt die Bürgerrechte von PolizeibeamtInnen und BürgerInnen zu vertreten. Und das vor dem Hintergrund, dass die Einsatzleitung auch noch das vom BVerfGer zwingend vorgegebene Kooperationsgebot mit Füßen trat, indem sie das von diesen angebotene und gesuchte Gespräch mit Demo-Leitern verweigerte.
    Es gibt noch ein grundsätzliches „Phänomen“ der traurigen Sonderklasse, das bei diesem Idiotentest des Staates, wonach DemonstrantInnen massiv Gewalt auf PolizeibeamtInnen ausgeübt hätten, von denen „nur“ sechs „verletzt“ worden wären, hingegen mehr als fünfzig Mal so viele zivile BürgerInnen:

    Den sogenannten Entscheidern in Parlamenten und Regierungen ist überhaupt nicht klar, was für eine binnenkulturelle Deformierung in den Polizeien längst Raum gegriffen hat. Sie lassen sich von den Einflüsterungen geaalt auftretender Angehöriger des höheren Dienstes blenden und die in fast jeder Bundestagsfraktion vorhandenen Corpsgeistsänger aus dem Bundeskriminalamt und Länderpolizeien tun ihr Übriges bei dieser gegen die Bürgerinteressen gerichteten Lobbyarbeit.

    Näheres siehe nur beispielhaft, im besonderen den „Brandbrief“, unter:

    http://www.kritische-polizisten.de/innenpolitik_hamburg/index.htm

    Jedenfalls haben diese DemonstrantInnen am eigenen Leibe die „Dienstleistungsqualität“ „ihrer Polizei“ in einer Art und Weise erlebt, wie es aktuell in Hamburgs Straßen (fast) an der Tagesordnung ist. Ziellos Pfefferspray auf demonstrierende Gruppen zu sprühen, Verletzte in mehreren Hundertschaftsstärken zu produzieren und dann noch Desinformation ggü. Öffentlichkeit und Parlamenten zu betreiben, wonach angeblich Pflastersteine auf PolizeibeamtInnen geworfen worden seien.

    Zu der „verantwortlichen“ Politik gehört im Übrigen auch die Bundeskanzlerin, die in der DDR immerhin als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda an der Elite-Universität der DDR ihre Doktorarbeit abliefern durfte. Frau Dr. Angela Dorothea Merkel gehört zu den „Verantwortlichen“ des bürgerrechtlichen GAU in Stuttgart, weil Bauherr des Bahnhofs die Deutsche Bahn AG ist. Da der Bund alle Anteile hält und kein Handel damit stattfindet, handelt es sich aufgrund der Eigentümerstruktur um ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen. Gewissermaßen ein VEB.

    Selbstverständlich würde der Vorstandsvorsitzende Herr Grube die Bagger, Holzfäller etc. abbestellen, wenn der Mehrheitseigner des „Bauherrn“ (Bundesrepublik Deutschland) dies über seine Aufsichtsratsmitglieder verlangen würde. Aber Frau Merkel feuert ja noch an… – Auch hier versagt im übrigen die Mehrheit im Deutschen Bundestag! Dabei ist Frau Merkel eine klassische Vertreterin der Wendehälse.

    Nicht bloß bei dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik. Man denke nur an den Leipziger Bundesparteitag der CDU, als sie noch einen ziemlich reinen neoliberalen Wirtschaftsansatz vertrat während sie noch 10 Jahre vorher ihre erbrachten Fortschritte in der Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse nachweisen konnte, um überhaupt an der Akademie der Wissenschaften zu studieren und dann zu promovieren. Weitere sieben Jahre später exekutierte sie dann als Kanzlerin mit der SPD vier lange Jahre quasi sozialdemokratische Wirtschafts- und Finanzpolitik. – Warum wendet Frau Dr. Merkel nicht auch zu „Stuttgart 21“ ihren Hals?!? Sie hat doch Vorzeigequalitäten in dieser Übung…
    Diese Bezüge zur Bundespolitik gehören in den Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ gestellt. Nicht weil wir Kritische PolizeibeamtInnen uns aus dem Anti-AKW- Zusammenhang 1986 entwickelten, sondern weil wir bereits einmal in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich hypertrophe Bauplatzerrichtungen erlebten: Berittene Polizei und andere kloppten die Bauplätze des AKW Brokdorf (Innenminister Dr. Uwe Barschel, später Badewannentod in Zürich), in Grohnde (Ministerpräsident Albrecht, dessen Tochter Frau Ursula van der Leyen, jetzt von einem Ministerium ins andere hoppt und soziale Kälte pur versprüht) und anderswo frei.

    „Stuttgart 21“ ist ein weiteres Beispiel für einen in viel zu weiten Teilen sich entkernenden Rechtsstaat. Die BürgerInnen in Ba-Wü vertrauten darauf, dass die Gremien, deren Mitglieder sie und ihre Interessen repräsentieren sollen, anständig arbeiten.

    Den Wenigsten ist klar, dass fast überall unsichtbare Stempel wie „BDI“, „Handwerkskammer“ oder irgendwelche Baufirmen draufstehen. Nach wie vor wird die international von der BRD ratifizierte Abgeordnetenbestechung nicht in nationales Recht umgesetzt. Warum denn wohl nicht?!?

    Klar: Abgeordnete kann man kaufen, das Volk nicht. Und Abgeordnete wurden und werden gekauft. „Stuttgart 21“ ist auch ein weiteres Beispiel dafür, wie unsere sogenannte „politische Klasse“, so wie die finanz- und wirtschaftspolitische Klasse, in ihrer Gier kaum noch Grenzen kennt. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

    Wir wünschen den DemonstrantInnen die innere Kraft, das Durchhaltevermögen und innere Ruhe, weiterhin friedlich zu demonstrieren, um den von ihren Steuergeldern bezahlten staatlichen Rüpeln zu trotzen und letztlich doch den verdienten Erfolg zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Wüppesahl, für den Bundesvorstand“

    http://www.kritische-polizisten.de/stuttgart_21/pressemitteilung_stuttgart-21_2010-10-03.pdf

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