Vier Männer, die am 30. September 2010, gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ demonstriert hatten, wollen mit ihrer Klage die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen. Alle vier waren bei der Eskalation von Wasserwerfern stark am Auge verletzt worden. Mindestens ein Opfer wird voraussichtlich schwere bleibende Schäden behalten.
Informationen zugesandt von Roman Schmitt, Kirchberg/Jagst
Polizisten machten Druck
In ihrem Namen gab Alexander Schlager, eines der Opfer, in der vergangenen Woche die gemeinsame Klage beim Stuttgarter Verwaltungsgericht ab. Das allerdings mit Nachdruck: Das Auftreten der Polizisten beschreibt der 31-Jährige als „überfallartig und einschüchternd“. Nur widerwillig sei ihm gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.
Staatsanwalt soll gedroht haben
Schlager folgte dann den Aufforderungen der Polizei. Nachdem er zu Protokoll gab, nicht ohne anwaltliche Beratung auszusagen, habe ihm der Staatsanwalt gedroht, die nächste Befragung werde „unangenehmer“ ausfallen. „Ich fühlte mich bedroht und sehe das als Einschüchterungsversuch an“, sagte Schlager der Zeitung taz.
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Da kann man mal sehen in wie weit wir uns von unsereren Demokratie vorstellungen entfernt haben.Schon Traurig wo unsere Kinder,Enkel,sont.,hereingeb.werden!Wenn man sich nicht mal mehr auf unsere vom Grundgesetz vorgeschriebene Gesetze verlassen kann.Da kriegt man Gänsehaut.So leid es mir tut,aber ich habe auch den Glauben an unser System,geschweige denn Untersuchungs-Ausschuß.Wenn man sogar von einem Staatsanwalt eingeschüchtert wird.Auf eine Sorgenfreie Demokratie !
orphoi21