Ausbau eines Akteneinsichtsrechts, eine schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ – mit diesen Forderungen schloss am Sonntag, 31. Oktober 2010, die Presserechts-Konferenz der Journalistenvereinigung netzwerk recherche e.V. (nr) beim Erich-Brost-Institut in Dortmund.
Vom Verein netzwerk recherche
Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen
Auf der Konferenz tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus. Dabei wurde deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. „Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen“, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. „Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.“
Sanktionsmöglichkeiten schaffen
Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des „Amtsgeheimnisses“ abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. „Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben“, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.
„Gerichte-Hopping“ verhindern
Die Teilnehmer der Konferenz begrüßten die Pläne der Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ strafrechtlich verfolgt werden können. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, hatte die Pläne auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen. Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des „fliegenden Gerichtsstands“ führe hingegen zu einem regelrechten „Gerichte-Hopping“, so Schraven. „Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.“
Unterlassungsverfügung: Betroffene Medien müssen faire Chance bekommen
Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.
Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz statt.
Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden.
Weitere Informationen über das netzwerk recherche im Internet:
http://www.netzwerkrecherche.de/