Heimlichtuerei beim Thema Tetrafunk: Einige Wege zur Akteneinsicht – Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz

Oft ist die Klage von Menschen zu hören, dass sie von Gemeinde- und Stadtverwaltungen, dem Landkreis, dem Land, dem Bund oder beispielsweise der Polizei nicht oder nicht ausreichend über bestimmte Dinge informiert werden. In der Region Hohenlohe ist diese Kritik unter anderem bei der mangelhaften Information über Tetrafunk-Sendemasten und die Tetrafunk-Technik laut geworden.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Mehr Transparenz durch Akteneinsicht

Hohenlohe-ungefiltert weist deshalb auf einige Möglichkeiten hin, wie jeder Mensch Einblick in entsprechende Akten und Dokumente bekommen kann. Da ist zunächst das Umweltinformationsgesetz (UIG) zu nennen.

Einige Links zu Informationen über das UIG:

http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz

Gesetzestext des Bundes-UIG:

http://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uig_2005/gesamt.pdf

Landesumweltgesetz Baden-Württemberg: http://dejure.org/gesetze/LUIG

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/index.html

Ein weiteres Gesetz, das die Grundlage für Akteneinsicht bietet ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG):

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinformationsgesetz

Gesetzestext des VIG:

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/V/Verbraucherinformationsgesetz.html

Verbraucherinformationsgesetz – Gebührenverordnung (ViGGebV):

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/V/Verbraucherinformationsgebuehrenverordnung.html

Außerdem gibt es zur Akteneinsicht das Informationsfreiheitsgesetz (IFG):

http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

Gesetzestext des IFG:

http://bundesrecht.juris.de/ifg/

Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz:

http://www.lfd.m-v.de/inffrei/ges_ver/ifg/ifgmv/ifgkostvo.pdf

Hinweis der Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt nur für die Akten von Bundesbehörden. Da es in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Hessen keine IFG-Landesgesetze gibt, fallen in diesen Bundesländern die Akten von Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden nicht unter das IFG. Bei Umwelt- oder Verbraucherthemen besteht aber die Möglichkeit der Akteneinsicht durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) oder das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

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