„Durchsuchung eines Rundfunksenders nicht rechtens“ – Verfassungsgericht stärkt Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt. Damit sei gegen gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen worden, entschied das höchste Gericht nach Angaben vom Mittwoch (5. Januar 2011) in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 2020/04).

Vom Internetportal des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf Grundlage eines Berichts der Deutschen Presseagentur

Angebliche Übergriffe von Polizeibeamten

Die Polizei hatte im Oktober 2003 die Räume des Hamburger Lokalsenders Freies Sender Kombinat (FSK) durchsucht und zahlreiche Dokumente und Unterlagen beschlagnahmt. Der Sender hatte zuvor einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demonstration gesendet.

Zum Artikel der Deutschen Presseagentur:

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_05013/index.php

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