„Der Mehrwert der Verbraucherrechte-Richtlinie ist für die Verbraucher der Europäischen Union keineswegs zufriedenstellend. Ich kann keiner Richtlinie zustimmen, die auch nur ansatzweise in einem europäischen Mitgliedstaat zu einer Verschlechterung des bisherigen Verbraucherschutzes führt“, begründete die sozialdemokratische Sprecherin im Ausschuss für Binnenmarkt- und Verbraucherschutz Evelyne Gebhardt.
Vom SPD-Europabüro Künzelsau
Finanzdienstleistungen aus dem Wirkungskreis der Richtlinie genommen
Der am vor kurzem während der Sitzung des Ausschusses abgestimmte Bericht über die Verbraucherrechte ist in vielen Bereichen für die Sozialdemokraten inakzeptabel. „Es ist sehr bedauerlich, dass die Gesamtheit der Finanzdienstleistungen aus dem Wirkungskreis der Richtlinie herausgenommen wurde. Vor allem bei Fernabsatzgeschäften mit Kreditangeboten, beispielsweise bei Handyverträgen, werden die Rechte der Verbraucher weder über die jetzige Verbraucherrechte-Richtlinie, noch über die Verbraucherkreditrichtlinie abgedeckt. Dies ist unverantwortlich“, so die Mulfinger SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt.
Bei Haustürgeschäften Abschwächung von Standards in den Mitgliedstaaten
Zudem führe die geplante Vollharmonisierung im Bereich der Haustürgeschäfte zu einer Abschwächung von Standards in den Mitgliedstaaten. So kann zukünftig ein Verbraucher nur auf Verlangen einen Vertrag in Papierform erhalten. Zu bemängeln ist außerdem, dass in vielen Bereichen nur sehr unklare Bestimmungen gelten sollen. „Jedem Unternehmen wird durch die vage und allgemeine Formulierung zur Informationspflicht vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gegeben, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Diese eindeutigen Nachteile für die Verbraucher sind für die Sozialdemokraten durchweg nicht akzeptabel, wohingegen sie von den Konservativen und Liberalen leichtfertig in Kauf genommen werden“, so Evelyne Gebhardt.
Hintergrund:
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie soll die bisherigen Richtlinien zu Haustürgeschäften, Vertragsklauseln, Fernabsatz und Verbrauchsgüterkauf zusammenfassen und die derzeitigen unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Verbraucherrecht reformieren. Die Abstimmung im Plenum ist für März angesetzt.
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Evelyne Gebhardt, MdEP
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