Einen Mess- und Lerngang „MOBILFUNK – Handymasten in der Nähe von Kindergärten und Schulen – eine Gefahr?“ gibt es am Samstag, 20. November 2010, um 15 Uhr in Rot am See. Treffpunkt ist beim Turm der LBV-Raiffeisen eG (früher GEOGE), Zolläckerstraße 11 in Rot am See. Veranstalter ist die Bürgerinitiative Mobilfunk Rot am See, Blaufelden, Kirchberg.
Von der Bürgerinitiative Mobilfunk Rot am See, Blaufelden, Kirchberg
Enfernung zur Schule und zum Kindergarten gerade einmal 600 Meter
Der Rundgang, inklusive Messungen, dauert etwa 1,5 Stunden. Anschließend ist bei Interesse eine Einkehr im Gasthaus Adler geplant. Die Entfernung vom Handymasten auf dem LBV-Turm zur Schule beziehungsweise zum Kindergarten betragen in Rot am See gerade einmal 600 Meter. Wir informieren über Grenz- und Richtwerte hochfrequenter Strahlung. Die offizielle Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen.
Bei der Errichtung von Mobilfunkmasten muss es mehr Transparenz geben
Wolfram König, der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, „kritisierte die Mobilfunkbranche. Die Industrie hätte bei Standortfestlegungen für neue Sendeanlagen viel früher die Kommunen einbinden müssen. In Zukunft müsse bei der Errichtung von Mobilfunkmasten mehr Transparenz für die Menschen herrschen. Die Umgebung von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sollte nach dem Präsidenten des Strahlenschutzamtes für Sendeanlagen Tabu sein.“ (Zitat aus der Berliner Zeitung vom 31. Juli 2001)
Von der Installation von Basisstationen in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten
Die „Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Umweltmedizin“ forderte bei dem Symposium “Kinderumwelt und Gesundheit“ (2001) des Robert-Koch-Institutes: „Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten..“.
Je näher am Mobilfunkturm umso jünger die Krebspatienten
Die Nailaer-Ärzte-Studie (2004) ergab, dass sich der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der vergangenen zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber dem über 400 Meter entfernten Bereich im Gesamtzeitraum von 1994 bis 2004 verdoppelt und in der Zeit von 1999 bis 2004 sogar verdreifacht hat. Überdies war das Alter, in dem diese Patienten an Krebs erkrankt sind, durchschnittlich 8,5 Jahre jünger als im 400 Meter entfernten Bereich.
Zitat: „Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunkanlage befindet.“
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)
Zusätzlicher Termin in Blaufelden
Machen Sie sich selbst ein Bild und kommen Sie zum Mess- und Lerngang in Rot am See. Einen weiteren Termin in BLAUFELDEN gibt es am Mittwoch, 24. November 2010, um 16Uhr. Treffpunkt ist an der Shell-Tankstelle in der Crailsheimer Straße.
Noch ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Sind wir Bürger sind ausreichend an Leib und Leben vor Mobilfunkstrahlung geschützt?
Prof Kniep: 1) „Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) schützt … den Bürger … gegen staatliche Eingriffe. …So heißt es in einer im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellten Studie: 2)… Das Vorsorgeprinzip setzt im Vorfeld potentieller Umweltgefährdungen ein und bezieht sich auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Risikovorsorge und der Zukunftsvorsorge. … Inwieweit ein Produkt oder Produktionsprozess Risiken für die Umwelt in sich birgt, ist jedoch selten eindeutig zu bestimmen. Deshalb kommt das Vorsorgeprinzip auch ohne eindeutigen wissenschaftlichen Beweis zur Anwendung, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse droht oder die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen gefährdet ist.
Was Risikovorsorge im Einzelnen bedeutet, hat das Bundesverwaltungsgericht gerade im Hinblick auf das Strahlenschutzrecht eingehend und überzeugend dargelegt. Danach bedeutet Vorsorge nicht, dass Schutzmaßnahmen erst dort zu beginnen brauchen, wo aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden. Vielmehr müssen auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, die sich nur deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können und daher insoweit keine Gefahr, sondern nur ein „Gefahrenverdacht“ oder ein „Besorgnispotential“ besteht. Vorsorge bedeutet des weiteren, dass bei der Beurteilung von Schadenswahrscheinlichkeiten nicht allein auf das ingenieurmäßige Erfahrungswissen zurückgegriffen werden darf, sondern Schutzmaßnahmen auch anhand bloß theoretischer Überlegungen und Berechnungen in Betracht gezogen werden müssen, um Risiken aufgrund noch bestehender Unsicherheiten oder Wissenslücken hinreichend zuverlässig auszuschließen.“
Sind die Grenzwerte wirklich weitreichend unterschritten?
Mobilfunksendestationen senden Strahlen aus, die in ihrer näheren Umgebung organisches Gewebe und damit auch den menschlichen Organismus erwärmen. Zum Schutz vor diesen thermischen Effekten der Mobilfunkstrahlen sind in Ausführung des BImSchG (BundesImissionsSchutzGesetz) in der 26. BImSchV (Verordnung) Grenzwerte festgelegt worden, alledings nicht athermische. Um es auf den Punkt zu bringen: Thermisch heißt: Verbrenne ich mich, wenn ich vor einer Funkanlage stehe?? Natürlich nicht!! Hier sind die Werte bei weitem unterschritten, ja man könnte von einem Millionstel sprechen. Dazu wieder Prof. Dr. Kniep: „Athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung treten bei wesentlich niedrigeren Feldstärken auf, als sie in der 26. BImSchV festgelegt sind und zwar zum Teil schon bei einem Zehntausendstel der gemäß dieser Verordnung zulässigen Strahlungsdichte. Die athermischen Effekte bergen Gesundheitsgefahren vor allem in zwei Beziehungen, nämlich durch die in Deutschland angewandte Technik der Pulsung und durch das Störpotential, das die gepulste Strahlung gegenüber elektronisch gesteuerten Geräten hat.
Dass durch das Störpotential, welches das von Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Feld gegenüber elektronisch gesteuerten Geräten hat, auch gesundheitliche Schäden entstehen können und daher Mobilfunksendeanlagen selbst bei Einhaltung der Grenzwerte in dieser Hinsicht generell gesundheitsgefährdend sind, belegt die Empfehlung der Strahlenschutzkommission „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ von Juli/September 2001, in der es heißt: „Kopplungen elektromagnetischer Felder an vom Menschen getragenen medizinischen Geräten (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Nervenstimulatoren u.a.). können zu Störeinflüssen führen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben können. Die Implantatträger sind entsprechend zu informieren; ggf. sind starke Felder zu kennzeichnen.“ Hinzu kommt, dass beispielsweise der Senat des Landes Berlin vor kurzem die Sicherheitsstandards für Mobilfunkanlagen deutlich erhöht hat; so wurde der Abstand zwischen Anlagen und Betrieben, Schulen etc. verdreifacht.“ 3)
1) und 3)
aus: Problematisches Zusammenwirken beim Grundrechtsschutz zwischen BVerfG und Fachgerichten, Teil III. Die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit , Rechtsanwaltskanzlei Fichter, Zürn und Kollegen, kanzlei-heilbronn.de
2)
von Dr. Alexandra Langner und Dr. Ulf Jaeckel „Globalisierung und Umwelt“, S. 38: